
Ein Recht, welches über den historischen Einflussbereich von Zutphen und den vier Bannerherrschaften hinaus angewandt wurde. Zutphensches Erbrecht galt auch bei Erblehen und beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge (Kunkellehen), welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zutphensches_Erbrecht
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